Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen der Firma „dogworkz“ Inhaber Ariane Grigoleit-Pöpke, Katharinenstraße 27, 16552 Schildow (nachfolgend: Huta) mit Auftraggebern (nachfolgend: Kunde). Der Kunde versichert, dass der von ihm übergebene Hund sein Eigentum ist. Sofern er nicht selbst der Halter des Hundes ist, wird ein schriftlicher Nachweis benötigt, dass er vom Halter bevollmächtigt wurde, sämtliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen über die Betreuung des Hundes erforderlich sind.

  1. Der Kund versichert, dass der in die Betreuung gegebene Hund gültig gegen Staupe, Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose, Tollwut und separat gegen Zwingerhusten geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Des Weiteren muss für den Hund eine entsprechende Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen. Die Huta weist jedoch darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann. Die vorgenannten Eigenschaften sind zu erfüllen, um in die Hundebetreuung aufgenommen zur werden. Die Kopie des Impfpasses sowie des Versicherungsscheins sind bei Abgabe des Hundes mitzubringen. Eine Parasitenbehandlung oder eine Untersuchung auf Parasiten, insbesondere Giardien und Würmer darf nicht länger als 3 Wochen zurückliegen.
  2. In der Betreuung können Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder mit Floh-/Milbenbefall für die Dauer der Krankheit nicht aufgenommen werden. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit in die Huta, trägt der Kunde sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für Desinfektion und Mitbehandlung der anderen Hunde. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Aufnahme des Hundes in die Betreuung, auf den Verdacht von Krankheiten des Hundes sowie auf physische oder psychische Störungen ausdrücklich hinzuweisen.
  3. Die Huta darf während der Betreuung Fotos oder Videos von dem Hund aufnehmen. Mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Huta auf der Webseite von „dogworkz“ oder in anderen Medien (z.B. soziale Netzwerke, Werbematerialien, Zeitungsartikel usw.) ist der Kunde einverstanden. Er überträgt insoweit an die Huta alle für die Veröffentlichung erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte.

2. Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag bedarf der Schriftform.
  2. Im Vorfeld wird zwischen dem Kunden und der Huta telefonisch die Einzelheiten der Betreuung des Hundes besprochen. Nach Prüfung auf Verfügbarkeit der Betreuungsplätze für gewünschten Zeitraum durch Huta, vereinbart diese mit dem Kunden telefonisch oder per E-Mail einen Kennenlerntermin. Dieser dient zur Einschätzung des Hundes, ob dieser nach Ermessen der Huta für einen Aufenthalt in der Hundetagesstätte geeignet ist. Im Anschluss einer positiven Einschätzung des Hundes kann der schriftliche Vertrag unterzeichnet werden.
  3. Der Vertrag wird dem Kunden vor Ort übergeben oder per E-Mail zugesandt. Dieser ist seitens des Kunden zu unterschreiben und vorab als digitale Kopie und spätestens bei Aufnahme des Hundes im Original der Huta zu übergeben.
  4. Er ist erst wirksam, wenn der Huta ein vom Kunden unterschriebenes Original zugegangen ist.

3. Abonnement

  1. Die Monats-Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat.
  2. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
  3. Die Kündigung ist in Schriftform per E-Mail an info@huta-birkenwerder.de zu senden.
  4. Bei einer Schließung der Hundetagesstätte aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit ist der verloren gegangene Termin zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Eine Auszahlung der verlorenen Betreuungseinheiten ist nicht möglich. Dies gilt nicht für Betreuung im Monats-Abo, bei denen bereits eine Zahl von 3 Ausfällen pro Quartal für Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. einkalkuliert ist. Wird die Anzahl der Ausfalltermine der Abo-Betreuung überschritten, wird ein Ersatztermin abgesprochen. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte. Die Schließzeiten der Hundeschule werden auf der Webseite rechtzeitig veröffentlicht. Sollte auf Grund höherer Gewalt keine Betreuung vor Ort möglich sein, kann zu einem späteren von der Hundetagesstätte festgelegten Zeitpunkt, diese an einem festgelegten Termin nachgeholt werden. Die Gebühren für das Abo sind auch in diesem Fall weiterhin fällig, da eine Leistung weiterhin gewährleistet ist.

4. Zahlungsmodalitäten

  1. Der Hundehalter verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Vertrages, den vereinbarten Preis in Euro inkl. MwSt. und im Voraus zu bezahlen.
    Liegt ein Zahlungseingang nicht spätestens zu dem von den Parteien im Vertrag vereinbarten Zahlungstermin vor, kann die Huta vom Vertrag zurücktreten.
  2. Eine Erstattung oder Teilerstattung wegen Nichtantritt oder vorzeitiger Beendigung durch den Hundehalter ist nicht möglich.
  3. Im Abonnement wird die Beitragszahlung, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht.
    Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist die Huta berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/ oder Ersatz, der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen.
  4. Bei der Buchung eines oder mehrerer Betreuungstage innerhalb des Abonnements wird mit Anmeldung und Bestätigung durch die Huta ein reservierter Platz für den Hund freigehalten. Die Umbuchung eines Betreuungstages ist nach Rücksprache mit der Huta und einer 48h Vorlaufzeit bei Verfügbarkeit möglich.

5. Vertragsrücktritt

Sollte seitens der Huta aufgrund von Unfall, Krankheit oder sonstigen betrieblichen Gründen eine Betreuung zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, nicht im vereinbarten Ausmaß erbracht werden oder eine bereits begonnene Betreuung vorzeitig abgebrochen werden, besteht seitens der Huta keine Haftung für Schäden oder etwaige Aufwendungen des Kunden. In diesen Fällen findet jedoch eine Erstattung der Betreuungsvergütung statt. Die Ausnahme stellen hierbei die im Vorfeld benannten Schließzeiten der Huta dar.

6. Betreuungsbedingungen

  1. Die Huta gewährleistet während der vereinbarten Aufenthaltsdauer eine artgerechte Unterbringung und Behandlung der zu betreuenden Hunde. Die Hunde werden in Gruppen gehalten und dürfen innerhalb des Betriebsgeländes frei und ohne Leine laufen. Der Kunde hat das Betriebsgelände, insbesondere die Einzäunung, besichtigt und erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form der Betreuung der Hunde einverstanden und übernimmt für alle damit in Verbindung stehenden Risiken und Gefahren (Verletzungen, Entlaufen, u. ä.) die volle Haftung. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Huta gemäß nachstehender Regelung in Ziff. 7 haftet.
  2. Mit der Unterbringung des Hundes in der Hundebetreuung verpflichtet sich der Kunde, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt zur Huta zu bringen und abzuholen. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Hundehalter oder einer beauftragten Person kostenpflichtig verlängert, ist die Huta berechtigt, den Hund in einem frei gewählten Tierheim/Tierpension abzugeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
  3. Es gelten die Öffnungszeiten von „dogworkz“. Versäumt der Halter seinen Hund innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten abzuholen, so wird ihm pro angefangene zehn Minuten ein Betrag von 4,00 Euro brutto in Rechnung gestellt.
  4. Sollte bei dem Hund innerhalb der Betreuungszeiten gesundheitliche Problem auftreten oder der Hund außergewöhnliche Probleme mit der Eingewöhnung zeigen, wird der Kunde unverzüglich durch die Huta benachrichtigt. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er tatsächlich nachrichtlich oder telefonisch zu jeder Zeit zu erreichbar ist.
  5. Ergibt sich während des Aufenthaltes die Notwendigkeit einer tierärztlichen Betreuung, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die Versorgung des Hundes durch einen Tierarzt nach Wahl der Huta übernommen wird. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Kunde und werden bei Abholung des Hundes fällig.
  6. Der Kunde versichert, dass ihm Krankheiten bzw. Unverträglichkeiten (auch ein Verdacht hierauf) als auch eine übersteigerte Aggressivität bzw. sonstige Verhaltensauffälligkeit seines Hundes nicht bekannt sind. Des Weiteren wird durch den Kunden versichert, dass ihm keine Läufigkeit des Hundes während der Betreuungszeit bekannt ist.
  7. Läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall können nicht in Betreuung aufgenommen werden.
    Wird dennoch ein solcher Hund in Betreuung geben und oder tritt ein solcher Umstand innerhalb der Betreuungszeit ein, wird durch die Huta für die daraus resultierenden Folgen keine Haftung übernommen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Kunden zu tragen.  Ebenfalls haftet der Kunde allein für ggf. bestehende Ansprüche Dritter. Eigene Ansprüche des Kunden gegen die Huta bestehen nicht. Das gilt gleichfalls für den Fall, dass eine läufige Hündin gedeckt wird.
  8. Die Huta ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, Hunde zu korrigieren und ggf. zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährden oder belästigen. Bei aggressiven Verhalten des Hundes ist es der Huta erlaubt dem Hund einen Maulkorb anzulegen.
    Weiterhin ist die Huta berechtigt einen solchen, wie oben benannten, Hund von der Betreuung zukünftig auszuschließen.
  9. Unkastrierte Rüden werden nur angenommen, wenn sie kein ausgeprägtes Imponier- und Sexualverhalten zeigen.
  10. Dem Kunden ist bekannt, dass das Betriebsgelände der Huta nur im abgegrenzten Empfangsbereich frei zugänglich ist. Zutritt zum weiteren Betriebsgelände ist nur mit Einverständnis oder nach Aufforderung des Personals erlaubt und erfolgt in jedem Falle auf eigene Gefahr.
  11. Bei Betreten des Betriebsgeländes der Huta ist der Hund an der Leine zu führen.
  12. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr und mit Rücksichtnahme auf benachbarte Betriebe, Anwohner und andere Kunden.

7. Haftung

  1. Die Huta behält sich vor, Sachschäden, die durch den Hund in der Betreuungszeit, auf dem Gelände und während des Transportes im Fahrzeug entstanden sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Schäden in voller Höhe zu erstatten.
  2. Für das mitgebrachte Equipment (z.B. Halsband, Leine, Hundemantel, usw.) des Hundes übernimmt die Huta keine Haftung, es sei denn, dieses ist nach Ziff. 7c. zu erstatten.
  3. Die Huta haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen. Sollte eine Haftung der Huta aus leichter Fahrlässigkeit vorliegen, ist die Höhe der Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  4. Bei Ausschluss oder Begrenzung der Haftung der Huta, gilt das auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Huta.
  5. Für den Ausgleich der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten gemäß §§ 823, 834, 840 BGB vereinbaren die Parteien die alleinige Haftung des Kunden im Innenverhältnis, es sei denn, der Huta fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
  6. Die Huta ist nicht verpflichtet, den Schaden durch ihre Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.

8. Urheberrecht

Die dem Kunden durch die Huta ausgehändigten Materialien unterliegen im Inhalt und Gestaltung dem urheberrechtlichen Schutz. Alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) sind von der Huta ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen.

Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Huta.

9. Schlussbestimmungen

  1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Huta. Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die Huta nicht ausdrücklich widerspricht. Es gilt die Preisliste der Huta in der aktuellen Fassung.
  2. Vertragsänderungen und Ergänzungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  4. Die Vertragssprache ist deutsch.
  5. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Oranienburg.

Stand Januar 2021